Impressum
Josef H.Renn
Nurburgstrasse 20
53945 Ahr-Blankenheim
Deutschland
E-Mail: h*re*nn@gmx.de ( zum mailen * rausnehmen ! )
Natürlich sind Blumen/Pflanzen in der Wohnung Optisch und vom "Gefühl" immer ein Plus für den Wohnbereich, aber gibt es im Mietrecht auch Einschränkungen durch den Vermieter, Hausverwalter oder bei einer Eigentumswohnung durch die Eigentümerversammlung ?
Pflanzen und Blumen die in der eigenen Wohnung/Mietwohnung stehen können in der Regel durch die Hausverwaltung NICHT beanstandet werden, anders sieht es je nach Vorschrift beim Balkon und beim Hausflur aus, hier gibt es einige zu beachten.
Z.B. dürfen Pflanzen, Blumen und Sträucher auf einem Balkon nicht die Sicht des Nachbarn stören oder im Hausflur Platz für das hoch- runter gehen behindern.
Hier ein Beispiel:
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,2305,-mieter-garten-pflanzen.html
Weitere Infos zum Mietrecht finden Sie z.B. hier:
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